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Glossar Wirtschaft / Thema

Linear-progressiver Tarif

Ein Tarifsystem wird als linear-progressiv bezeichnet, wenn die Steuerlast mit wachsendem Einkommen überproportional wächst. Bei der Einkommensteuer sind dabei mehrere Zonen zu unterscheiden: In der Nullzone bleibt ein Grundbetrag steuerfrei. Zwei Progressionszonen erfassen das zu versteuernde Einkommen. Die Tarife steigen in diesen Zonen Linear an. Jedes höhere Einkommen unterliegt dem Spitzensteuersatz.

Permanenter Link Linear-progressiver Tarif - Erstellungsdatum 2020-11-28


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