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Mindestreserve

Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, einen bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) als unverzinsliches Guthaben bei der Bundesbank zu unterhalten. Ursprünglich dienten Mindestreserven allein der Sicherheit der Kunden und der Garantie einer dauerhaften Zahlungsfähigkeit der Banken. Heute gelten sie vielmehr als ein geldpolitisches Instrument der Zentralbanken, um die Nachfrage der Geschäftsbanken nach Zentralbankgeld zu Steuern. Die Höhe der Mindestreserve wird von der Zentralbank auf Grundlage eines bestimmten Prozentsatzes der Einlagen der Kunden der jeweiligen Geschäftsbank festgelegt. Hat eine Geschäftsbank einen Betrag bei der Zentralbank angelegt, der die Mindestreserve übersteigt, so gilt dies als Überschussreserve.

Permanenter Link Mindestreserve - Erstellungsdatum 2020-11-28


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