Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

nachbörslicher Handel

Wertpapiergeschäft bzw. Kursschätzungen, die sich nach Schluss der offiziellen Börsenzeit vollziehen. So werden nach den Schlussnotierungen an der Börse weiter Kauf- und Verkaufsaufträge direkt zwischen den Banken abgewickelt. Private Anleger sind in der Regel vom nachbörslichen Handel ausgeschlossen. Die Kursnotierungen der Nachbörse werden über elektronische Informationsdienste sowie in den Wirtschaftszeitungen veröffentlicht und geben bis zu einem gewissen Grad einen Hinweis darauf, wie sich die Kurse an dem auf die Nachbörse folgenden Tag entwickeln werden.

Permanenter Link nachbörslicher Handel - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Nachbezugsrecht Glossar / Wirtschaft Nachfrageüberhang >