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Glossar Wirtschaft / Thema

Opposition

Bezeichnung für Anträge der Aktionäre in der Hauptversammlung (HV) der AG, die im Widerspruch zu den Verwaltungsvorschlägen stehen. Oppositionsanträge sind zusammen mit der Einberufung der HV unter Angabe des Namens des Aktionärs (Opponenten), der Begründung des Antrags und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft zuzuleiten. Dies hat spätestens bis 2 Wochen vor Einberufung der HV zu erfolgen.

Permanenter Link Opposition - Erstellungsdatum 2020-11-28


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