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Opt-in

Der Begriff Opt-in stammt aus dem Marketing und steht im Gegensatz zum Opt-out. Bei dem Opt-in Verfahren muss der Kunde explizit den entsprechenden Werbemaßnahmen zustimmen und sein Einverständnis geben. Rechtlich gesehen sind in Deutschland nur Opt-in Verfahren zulässig, da hier der potentielle Kunde dem Empfang zugestimmt hat. Auf Grund der Kritik, dass beim einfachen Opt-in die Möglichkeit besteht, mit den Daten Dritter zu agieren, gibt es mittlerweile auch erweiterte Verfahren, bei denen erst noch mal eine Bestätigung eingeholt wird, um die Personendaten abzusichern. Verpflichtend sind diese erweiterten Verfahren aber nicht.

Permanenter Link Opt-in - Erstellungsdatum 2020-11-28


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