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Pfandbrief

Auch: Gläubigerbrief. Der Pfandbrief soll in erster Linie die Tilgungs- und Zinsansprüche des Pfandbriefgläubigers (Käufer des Pfandbriefes) sicherstellen. Es gibt, je nach Finanzierungszweck, drei Arten von Pfandbriefen: Hypothekenpfandbrief (Pfandbrief, den Banken zur Finanzierung von Immobilien ausgeben), Öffentlicher Pfandbrief (Finanzierung öffentlicher Ausgaben), Schiffspfandbrief (Finanzierung von Schiffen und Schiffsbauwerken). Im Juli 2005 wurden die drei bisher bestehenden Gesetze, durch ein einheitliches Pfandbriefgesetz ersetzt, dass es allen Kreditinstituten erlaubt, Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel einzusetzen.

Permanenter Link Pfandbrief - Erstellungsdatum 2020-11-28


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