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Progressions- vorbehalt

Diverse Einnahmen sind von der Einkommenssteuer befreit. Hierzu zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld und Muttergeld gem. § 3 EstG. Diese Einnahmen werden zwar nicht direkt besteuert, aber bei der „Ermittlung des Steuersatzes werden sie dem zu versteuerndem Einkommen hinzugerechnet“ (§ 32b EstG).

Im Ergebnis führt dies zu einer '''Erhöhung des Steuersatzes''' , der auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird.

Permanenter Link Progressions- vorbehalt - Erstellungsdatum 2020-11-28


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