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Realkredit

Beim Real- oder Sachkredit werden langfristig Ansprüche durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vermögens- oder Sachwerten gesichert.

Die Sicherung wird durch Eintragung eines Grundpfandrechtes (Verpfändung von Grund und Boden) im Rahmen einer Beleihungsgrenze gewährt. Die Beleihungsgrenze liegt in der Regel bei 60 % des Beleihungswertes. Derartige Kredite werden von so genannten Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen vergeben. Die Kreditinstitute prüfen vorher lediglich die wirtschaftliche Bonität eines Kreditnehmers. Durch die Verwertbarkeit der Sachwerte, ausgedrückt im so genannten Beleihungswert, stellt der Kreditgeber eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer sicher. Der Realkredit stellt sich als Beleihung dieser Werte dar. Die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ist unerheblich.

Der Realkredit wird auch als Immobiliar-, Grund-, Objekt- oder Hypothekarkredit bezeichnet.

Permanenter Link Realkredit - Erstellungsdatum 2020-11-28


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