Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

Rückstellungen

Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, wenn ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste für die Zukunft erwartet werden und erst wieder aufgelöst werden, wenn dieser Grund entfallen ist. Näheres regelt § 249 HGB:

Permanenter Link Rückstellungen - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Rücklagen, offene Glossar / Wirtschaft Rumpf- geschäftsjahr >