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Sparkasse

Bei Sparkassen handelt es sich in Deutschland um Kreditinstitute, die gemäß Paragraph 1 im Kreditwesengesetz (KWG) ihre Bankgeschäfte auf Grundlage der Sparkassengesetze der Bundesländer und einer für jede einzelne Sparkasse erlassenen Satzung betreiben. Paragraph 40 im KWG schützt die Bezeichnung Sparkasse. Rechtsformen: Öffentlich-rechtliche Sparkassen und Freie Sparkassen. Die Sparkassen betreiben als Universalkreditinstitute alle üblichen Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen, Kommunen und institutionellen Kunden. Sie unterliegen dem Regionalprinzip. Danach umfasst das Geschäftsgebiet einer Sparkasse meistens das Gebiet des jeweiligen kommunalen Trägers. Die Sparkassen konzentrieren sich nicht nur auf das Privatkundengeschäft, sondern sehen sich auch als "Partner des Mittelstandes". Damit ist die Kreditfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen gemeint. Die ersten deutschen Sparkassen wurden auf Initiative von Landesherrschaften und Privatleuten gegründet, um ärmeren Bevölkerungsschichten zu ermöglichen, eine langfristige, sichere und verzinsliche Rücklage zu bilden. Die erste Sparkasse entstand 1749.

Permanenter Link Sparkasse - Erstellungsdatum 2020-11-28


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