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Splitting-Tarif

Ehepaare können ihre Steuererklärung getrennt oder gemeinsam abgeben. Im Fall der Zusammenveranlagung wird das Einkommen nicht nach dem Grundtarif, sondern nach dem "Splitting-Tarif" berechnet: Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden addiert und die Steuer, die sich für die Häfte des gemeinsamen Einkommens ergibt, mit zwei multipliziert. Der Splitting-Tarif unterstellt, dass beide Partner das zu versteuernde Einkommen jeweils zur Hälfte erwirtschaften. Der Vorteil dieses Verfahrens ist daher umso größer, je weiter beide Einkommen auseinanderliegen, da sich die Progression des Tarifs vermindert.

Permanenter Link Splitting-Tarif - Erstellungsdatum 2020-11-28


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