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Stimmkarte, Stimmschein

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung einer AG erhält jeder Aktionär auf Wunsch eine Stimmkarte (Hinterlegungsschein), mit der er selbst oder ein bevollmächtigter Vertreter bei den Abstimmungen stimmen kann. Der zugrunde liegende Aktienbesitz bleibt bis zum Ablauf der Hauptversammlung gesperrt.

Permanenter Link Stimmkarte, Stimmschein - Erstellungsdatum 2020-11-28


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