Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

stimmrechtslose Vorzugsaktien

Eine gegen Beschränkung des Stimmrechts in der HV mit besonderen Vorrechten gegenüber den Stammaktien ausgestattete Gattung von Aktien. Zur Kompensation des fehlenden Stimmrechts müssen die stimmrechtslosen Vorzugsaktien mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Gewinnverteilung verbunden sein. Dies bedeutet für den Aktionär, dass ihm die Dividende aus Geschäftsjahren, in denen die Unternehmung keinen Gewinn ausschüttet, in späteren Jahren nachgezahlt werden muss, und zwar bevor eine Dividende an die Stammaktionäre verteilt wird. Die Vorrechte hinsichtlich der Gewinnverteilung können sich außerdem so äußern, dass die Vorzugsaktionäre vorweg eine Dividende in bestimmter Höhe erhalten oder dass ihnen, nachdem auf alle Aktien eine gleiche Dividende in bestimmter Höhe verteilt ist, von dem Rest des verbleibenden Reingewinns ein bevorzugter Teil zufällt. Die mit einer Dividendengarantie ausgestatteten stimmrechtslosen Vorzugsaktien werden jedoch stimmberechtigt, sobald die rückständigen Dividenden nicht voll nachgezahlt worden sind.

Permanenter Link stimmrechtslose Vorzugsaktien - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Stimmrechtskonsortium Glossar / Wirtschaft Stochastik >