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Teilwert

Der Teilwert ist ein Begriff des Steuerrechts. Es handelt sich dabei um den Wert, den ein Käufer im Rahmen eines Unternehmenskaufs einem bestimmten einzelnen Vermögensgegenstand beilegen würde. Dabei wird normalerweise von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Im Regelfall entspricht der Teilwert dem Verkehrswert oder Marktpreis, wobei immer die Verhältnisse des Unternehmens zu berücksichtigen sind. Er wird außerdem zur Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens in der Steuerbilanz herangezogen.

Permanenter Link Teilwert - Erstellungsdatum 2020-11-28


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