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Unterbewertung

Vermögensteile sind auf der Aktivseite der Bilanz (Aktiva) nicht mit ihrem vollen, tatsächlichen Wert ausgewiesen. Beispiele hierfür sind überhöhte Abschreibungen im Anlagevermögen oder eine zu niedrige Bewertung von Forderungen im Umlaufvermögen. Damit ist zugleich das ausgewiesene Eigenkapital mit einem niedrigeren als seinem tatsächlichen Wert angesetzt. Die Bilanz enthält also Stille Reserven. Gegensatz: Überbewertung.

Permanenter Link Unterbewertung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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