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Glossar Wirtschaft / Thema

Urabstimmung

Wenn die Gewerkschaftsseite im Laufe einer Tarifverhandlungsrunde zu dem Schluss kommt, dass am Verhandlungstisch - auch unter dem Druck von begrenzten Warnstreiks - keine Einigung erzielt werden kann, können die Tarifkommissionen der Gewerkschaft das Scheitern der Verhandlungen feststellen. Sie beantragen dann bei der Gewerkschaftszentrale die Urabstimmung über einen Streik. Die Vorbereitung und Durchführung der geheimen Abstimmung dauert in der Regel einige Tage. Wenn mindestens 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder einem Arbeitskampf zustimmen, legt der Vorstand fest, wann und wo der Streik beginnt.

Permanenter Link Urabstimmung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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