Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

Vorsteuer

Als Vorsteuer bezeichnet man die Umsatzsteuer, die in einer Rechnung von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen ausgewiesen wird und für den Erwerb von Gegenständen für das Unternehmen bezahlt werden muss. Die Vorsteuer kann mit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer verrechnet werden. Nur der Unterschiedsbetrag muss an das Finanzamt abgeführt werden. Der einzelne Betrag der beanspruchten Vorsteuer ergibt sich aus den einzelnen Rechnungsbelegen. Es ist für die Geltendmachung der Vorsteuer uninteressant, ob die erhaltene Rechnung bereits bezahlt ist oder nicht.'Sobald der Unternehmer die Rechnung erhalten hat, kann er in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung die Vorsteuer geltend machen, ebenso wie er die ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss, sobald er die Rechnung geschrieben hat.

Permanenter Link Vorsteuer - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Vorstand Glossar / Wirtschaft Vorzugsaktie >