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Glossar Wirtschaft / Thema

Werbungskosten

§ 9 Einkommenssteuergesetz: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

Permanenter Link Werbungskosten - Erstellungsdatum 2020-11-28


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