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Wertpapiere nach Wertpapierhandelsgesetz

Wertpapiere im Sinne des Gesetzes über den Wertpapierhandel sind (1) Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genussscheine und Optionsscheine sowie (2) andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind, wenn sie auf einem organisierten Markt gehandelt werden.

Permanenter Link Wertpapiere nach Wertpapierhandelsgesetz - Erstellungsdatum 2020-11-28


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