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Glossar Bankensektor / Thema

Kaufkraftparität (KKP)

Das Theorem der Kaufkraftparität (KKP) besagt, dass Güter gemessen an der Kaufkraft in jedem Land – zum jeweiligen Wechselkurs umgerechnet – gleich teuer sind. Existieren Preisunterschiede werden diese der KKP zufolge durch internationale Arbitrage ausgeglichen. Die KKP bezieht sich nicht auf einzelne Güter, sondern auf einen Warenkorb. Berechnungen zur KKP werden laufend von der OECD durchgeführt.

Permanenter Link Kaufkraftparität (KKP) - Erstellungsdatum 2020-04-07


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