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Glossar Bildungsglossar / Thema

Großtagespflegestelle

Großtagespflegestellen im Sinne der Statistik sind

  1. Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen (mindestens 2 Personen) zur gemeinsamen Betreuung von Kindern über Tag oder
  2. einzelne Kindertagespflegepersonen, die aufgrund einer Erlaubnis nach § 43 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII mehr als 5 gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuen dürfen.

Großtagespflegestellen werden u. U. regional anders bezeichnet, z. B. als Kindertagespflegegemeinschaft oder Tagespflegegemeinschaft.

Permanenter Link Großtagespflegestelle - Erstellungsdatum 2021-12-11


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