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Steueramnestie

Das Angebot, Schwarzgeld straffrei in das Heimatland zurückzubringen. Dieses Angebot ist umstritten, weil die Steuermoral der ehrlichen Steuerzahler beschädigt werden könnte. Zuletzt erließ der SPD-Bundesfinanzminister Hans Eichel 2004 ein solches Gesetz. Die Amnestie galt für Steuersünder, die in den Jahren 1993 bis 2001 ihr Geld illegal beiseite geschafft hatten. Wer darauf schnell einging, wurde mit einem pauschalen Steuersatz von 25% für die Nachzahlung belohnt. Vom 1. Januar bis 31. März 2005 waren es 35%. Im Fall von verschleierten Einnahmen (relevant für die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer) war die Grundlage für die Strafsteuer allerdings nicht der gesamte Betrag, sondern nur 60% davon. Für hinterzogene Gewerbesteuer betrug der relevante Anteil für die Amnestie-Steuer 10%, für Erbschaftsteuer 20% und für Umsatzsteuer 30%. Die Einnahmen blieben nach Ablauf der Frist unter den Erwartungen des Finanzministers.

Permanenter Link Steueramnestie - Erstellungsdatum 2020-11-28


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