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Europäischer Fiskalpakt (SKS-Vertrag, TSCG)

Der Europäische Fiskalpakt bezeichnet Inhalte und Maßnahmen aus dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag), die die Konvergenzkriterien des Vertrages von Maastricht (60 % Verschuldungsobergrenze in Relation zum jeweiligen BIP und 3 % jährliches Haushaltsdefizit in Relation zum jeweiligen BIP) betreffen. Es besteht nun insbesondere die Möglichkeit der finanziellen Sanktionierbarkeit bei Nichteinhaltung. Der Europäischer Fiskalpakt trat am 1. Jänner 2013 in Kraft, nachdem ihn Finnland als zwölftes Land des Euroraums ratifiziert hatte. Damit ist die Voraussetzung für Finanzhilfen aus dem ESM geschaffen.

Permanenter Link Europäischer Fiskalpakt (SKS-Vertrag, TSCG) - Erstellungsdatum 2020-04-07


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