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Glossar Bankensektor / Thema

Konvergenzkriterien

Im Maastricht-Vertrag definierte Kriterien für die Teilnahme an der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und damit für die Einführung des Euro. Die vier (wirtschaftlichen) Kriterien sind:

1) stabile Preise: Die Inflationsrate liegt maximal 1,5 Prozentpunkte über jener der drei preisstabilsten EU-Mitgliedstaaten

2) stabile langfristige Zinsen: der langfristige Zinssatz liegt maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten EU-Mitgliedstaaten

3) gesunde öffentliche Finanzen: das öffentliche Defizit liegt nicht über 3 % des BIP und die öffentliche Verschuldung nicht über 60 % des BIP oder ist zumindest hinreichend rückläufig, d. h. sie nähert sich zügig der 60 %-Marke

4) stabile Wechselkurse: die zulässige Schwankungsbreite der Wechselkurse im WKM II wird seit mindestens zwei Jahren ohne starke Spannungen eingehalten und es erfolgte keine einseitige Abwertung gegenüber dem Euro.

Daneben ist für die Konvergenzbeurteilung aber auch die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem EG-Vertrag bzw. dem ESZB/EZB-Statut wichtig („rechtliche Konvergenz“): Dazu zählen insbesondere die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken und deren Integration in das Eurosystem.

Permanenter Link Konvergenzkriterien - Erstellungsdatum 2020-04-07


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