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Kreditinstitute nach Gemeinschaftsrecht

Laut EU-Richtlinien sind Kreditinstitute Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Permanenter Link Kreditinstitute nach Gemeinschaftsrecht - Erstellungsdatum 2020-04-07


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