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Glossar Bankensektor / Thema

Lamfalussy-Prozess (Lamfalussy-Verfahren)

Dieses Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses wurde im März 2002 vom Europäischen Rat mit Blick auf das Ziel einer fristgerechten Umsetzung des Financial Services Action Plan (FSAP) gebilligt. Das ursprünglich für den Wertpapiersektor entwickelte Verfahren geht auf einen Vorschlag eines „Ausschusses der Weisen“ unter Vorsitz von Baron Alexandre Lamfalussy zurück. Ziel ist es, den komplexen und langwierigen regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat, das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen. Nach diesem Verfahren beschließen Rat und Parlament in der ersten Stufe nur mehr Rahmenrichtlinien, die technischen Details (Durchführungsbestimmungen) werden in der zweiten Stufe von Regelungsausschüssen festgelegt, die Umsetzungsbestimmungen werden in der dritten Stufe vom Ausschuss der nationalen Aufsichtsbehörden erarbeitet und die Europäische Kommission überprüft in der vierten Stufe die Umsetzung der Richtlinien.

Permanenter Link Lamfalussy-Prozess (Lamfalussy-Verfahren) - Erstellungsdatum 2020-04-07


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