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Glossar Bankensektor / Thema

Partial Use

Partial Use bezeichnet die Verwendung von unterschiedlichen Ansätzen zur Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses in definierten Teilbereichen einer Bank, wenn eine einheitliche Umsetzung nicht oder noch nicht sinnvoll möglich ist (z. B. beim Kreditrisiko Beibehaltung des Standardansatzes für bestimmte Forderungen trotz grundsätzlicher Anwendung eines IRB-Ansatzes). Zu unterscheiden ist zwischen einer temporären und einer dauerhaften Anwendung der Partial-Use-Option.

Permanenter Link Partial Use - Erstellungsdatum 2020-04-07


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