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Glossar Bankensektor / Thema

Rat der Europäischen Union (Rat der EU, EU-Ministerrat, Rat)

Der Rat der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel ist die auf Ministerebene tagende oberste Entscheidungsinstanz der EU mit je einem Mitglied aus jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten, unterstützt von rund 2.500 Beamten im Ratssekretariat. Der Rat ist für die Realisierung der vertraglich festgelegten Ziele verantwortlich und erlässt zu diesem Zweck Rechtsvorschriften (zumeist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Vorschlag der Europäischen Kommission). Er ist für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Abstimmung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Tagungen finden je nach fachlicher Zuständigkeit in unterschiedlichen Zusammensetzungen (insgesamt 9) und unterschiedlich häufig statt, z. B. einmal monatlich im Rahmen des ECOFIN-Rats auf der Ebene der Wirtschafts- und Finanzminister. Jeder EU-Mitgliedstaat übernimmt im Wechsel den Ratsvorsitz für sechs Monate. Ratsentscheidungen, die in der Regel mit qualifizierter Mehrheit zu erreichen sind, werden auf politischer Ebene vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) vorbereitet, der wiederum von Arbeitsgruppen aus Beamten der Behörden der Mitgliedstaaten unterstützt wird.

Permanenter Link Rat der Europäischen Union (Rat der EU, EU-Ministerrat, Rat) - Erstellungsdatum 2020-04-07


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