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Glossar Bankensektor / Thema

Regierungskonferenz

Im Fall von Änderungen der grundlegenden europäischen Verträge (Römische Verträge) – die grundsätzlich jeder EU-Mitgliedstaat sowie die Europäische Kommission beim Europäischen Rat beantragen kann – kann der Rat (nach Anhörung durch das Europäische Parlament und gegebenenfalls der Europäischen Kommission) eine Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten einberufen, die dann die Änderungen festlegt. Die Vertragsveränderung muss von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Die Römischen Verträge wurden im Rahmen von Regierungskonferenzen bisher mehrmals grundlegend reformiert (Einheitliche Europäische Akte, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, Vertrag von Nizza, Vertrag von Lissabon)

Permanenter Link Regierungskonferenz - Erstellungsdatum 2020-04-07


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