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Stammaktie

Nach dem österreichischen Aktienrecht können Aktien verschiedene Rechte verbriefen, insbesondere im Hinblick auf Gewinnansprüche und die Aufteilung des Gesellschaftsvermögens im Konkursfall. Daher wird zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden. Stammaktien sind die gebräuchlichste Form einer Aktie. Im Unterschied zur stimmrechtslosen Vorzugsaktie wird dem Aktionär mit der Stammaktie das Stimmrecht in der Hauptversammlung garantiert.

Permanenter Link Stammaktie - Erstellungsdatum 2020-04-07


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