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Glossar Bankensektor / Thema

Wechselkursmechanismus ll (WKM ll)

Vereinbarung zur wechselkurspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Euroraums und den EU-Mitgliedstaaten, die den Euro einführen wollen; konkret die Festlegung eines Leitkurses zum Euro und des zulässigen Schwankungsbereichs der jeweiligen Landeswährungen zu diesem Leitkurs. Maximal dürfen die Kurse um ±15 % gegenüber dem Leitkurs schwanken, es können aber auch engere Schwankungsbreiten festgelegt werden. Auf diese Weise soll eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik unterstützt und eine spätere Einführung des Euro in diesen Ländern erleichtert werden. Die Stabilität des Wechselkurses ist – neben der Preisstabilität, der Stabilität der öffentlichen Finanzen und der Stabilität des langfristigen Zinssatzes – Bestandteil der sogenannten Konvergenzkriterien.

Permanenter Link Wechselkursmechanismus ll (WKM ll) - Erstellungsdatum 2020-04-07


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