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Glossar Bauausführung / Thema

Grundakten

gehören zum Grundbuch und werden vom Grundbuchamt geführt. Sie beinhalten alle schriftlichen Vorgänge, die zu Einträgen in dasGrundbuch führen. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollten die Grundakten eingesehen werden, da sie unter Umständen unerledigte Vorgänge beinhalten können.

Permanenter Link Grundakten - Erstellungsdatum 2021-06-29


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