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Glossar Bauausführung / Thema

Planfeststellungsverfahren

Von großen Bauvorhaben der DB ist eine Vielzahl von Personen und Interessensgruppen betroffen. Dazu zählen Anwohner und Bürger ebenso wie Naturschutzverbände, verschiedene kommunale Behörden oder Bürgerinitiativen – um nur einige Beispiele zu nennen.

Um alle Betroffenen über das geplante Vorhaben zu informieren und sicherzustellen, dass allen öffentlichen und privaten Interessen Rechnung getragen wird, ist ein behördliches Verfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren, gesetzlich vorgeschrieben, in dem die einzelnen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen werden.

Der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. >Zunächst erstellt die Vorhabenträgerin – in diesem Fall die DB – die Planfeststellungsunterlagen, die das geplante Bauvorhaben in allen Einzelheiten erläutert und alle Lagepläne etc. umfasst. Die Unterlagen werden anschließend beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht.
  2. >Nach einer eingehenden Prüfung reicht das EBA die Unterlagen an die Anhörungsbehörde weiter (bspw. die Regierung von Oberbayern), die die Offenlage der Dokumente veranlasst. Während der einmonatigen Offenlage können die Bürger Einsicht in die Planfeststellungsunterlagen nehmen.
  3. >In der Zeit der Offenlegung und bis zu zwei Wochen danach (Einwendungsfrist, bei Trägern öffentlicher Belange bis zu drei Monate nach Auslegung) können die Bürger und Interessenverbände schriftlich ihre Einwendungen gegen das Vorhaben geltend machen.
  4. >Zu den Einwendungen werden anschließend von der DB Stellungnahmen verfasst, die wiederum von der Anhörungsbehörde geprüft werden. Bei Bedarf werden weitere Stellungnahmen von Natur-, Umwelt- und Immissionsschutzbehörden eingeholt.
  5. >Die Anhörungsbehörde setzt in der Folge einen Erörterungstermin fest, bei dem alle Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden. Ziel dabei ist, zu einem einvernehmlichen Interessensausgleich zu gelangen. Die Ergebnisse gehen als zusammenfassende Stellungnahme zurück an das EBA.
  6. >Das EBA prüft alle Ergebnisse und Sachverhalte abschließend und erlässt den Planfeststellungsbeschluss. Dieser enthält eine Entscheidung über alle im Erörterungstermin nicht erledigten Einwendungen. Einwender haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss zu klagen.
  7. >Mit Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses erhält die DB Baurecht.

Permanenter Link Planfeststellungsverfahren - Erstellungsdatum 2021-06-29


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