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Glossar Bildungsglossar / Thema

Anerkannter Ausbildungsberuf

Der Begriff »staatlich anerkannter Ausbildungsberuf« ist durch das BBiG vorgegeben und betrifft die gemäß § Abs. 1 BBiG und § 25 Abs. 1 HwO anerkannten Ausbildungsgänge. Diese Ausbildungsberufe werden inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt und veröffentlicht das »Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe«.

Permanenter Link Anerkannter Ausbildungsberuf - Erstellungsdatum 2021-12-11


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