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Bedarfssatzgruppen (BAföG)

Ausgangspunkt für die Berechnung der Förderungsleistungen nach dem BAföG sind die im Gesetz festgelegten Bedarfssätze. Diese Bedarfssätze sind abhängig von der Art der Ausbildungsstätte, die von dem Schüler und der Schülerin oder Studierenden besucht wird. Die für eine Förderung in Betracht kommenden Ausbildungsstätten sind vier Gruppen zugeordnet, für die jeweils ein einheitlicher Bedarfssatz gilt. Innerhalb dieser Gruppen wird nochmals danach unterschieden, ob der Schüler und die Schülerin oder Studierende während der Ausbildung bei seinen Eltern oder auswärts wohnt; bei auswärtiger Unterbringung wird ein erhöhter Bedarfssatz zugrunde gelegt.

Die Bedarfssätze sind nach dem Gesetz alle zwei Jahre zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen, um sie so insbesondere der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen.

Permanenter Link Bedarfssatzgruppen (BAföG) - Erstellungsdatum 2021-12-11


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