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Glossar Bildungsglossar / Thema

Geförderte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB)

Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fach- oder Betriebswirten, Fachkrankenpflegern, Programmierern, Betriebsinformatikern bzw. auf eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft. Sie müssen gezielt auf entsprechende anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Auch zahlreiche landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik sind förderungsfähig. Bedingung ist, dass der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen muss.

Gefördert werden ab dem 01.08.2016 auch Personen mit einem Bachelor-Abschluss, nicht jedoch mit einem Master-Abschluss.  

Förderungsberechtigt sind Deutsche, bestimmte Gruppen von bevorrechtigten Ausländern (z. B. aus EU-Ländern) und Ausländer, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind.

Permanenter Link Geförderte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) - Erstellungsdatum 2021-12-11


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