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Glossar Bildungsglossar / Thema

Schulanfängerinnen und Schulanfänger

Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, gelten mit Anmeldung als schulpflichtig (fristgemäße Einschulung). Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen (vorzeitige Einschulung). Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden (Einschulung nach Zurückstellung).

Permanenter Link Schulanfängerinnen und Schulanfänger - Erstellungsdatum 2021-12-11


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