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Glossar Bildungsglossar / Thema

Teilzeitfälle (AFBG)

Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.

Permanenter Link Teilzeitfälle (AFBG) - Erstellungsdatum 2021-12-11


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