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Glossar Börsenlexikon / Thema

Abandon

Abandon wird der Verzicht auf Leistungen (bzw. auch Gegenstände) gegen oder ohne Entgelt genannt, damit hierdurch eine Entbindung von (Zahlungs-) Verpflichtungen erfolgen kann.

Permanenter Link Abandon - Erstellungsdatum 2021-12-23


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