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Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ersetzte im Jahr 2009 die zuvor geltende Spekulationssteuer. Kapitalerträge sind einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterworfen. Zuvor war in verschiedenen Varianten der persönliche Einkommensteuersatz maßgebend. Kapitaleinkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig, soweit diese insgesamt den Sparerfreibetrag übersteigen.


Mit der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer erfolgt eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland. Mit der Steuer ist die Steuerpflicht abgegolten.

Die Abgeltungssteuer betrifft die meisten Kapitalanlagen und wird auf laufende Erträge und Kursgewinne berechnet. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird von Finanzinstituten direkt an der Quelle einbehalten.

Permanenter Link Abgeltungsteuer - Erstellungsdatum 2021-12-23


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