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Glossar Börsenlexikon / Thema

Aktiengesellschaft (AG)

Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Rechtsgrundlage der AG ist das Aktiengesetz (AktG); die Gesellschafter heißen Aktionäre.


Die AG ist ein Unternehmen, an welchem deren Teilhaber (Aktionäre) über den Kauf von Aktien am Grundkapital dieser Firma beteiligt sind. Die Gesellschafter haften lediglich bis zur Höhe ihrer Beteiligung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, nicht aber mit dem übrigen Vermögen. Sinn und Zweck einer Aktiengesellschaft (AG) ist es, über die Ausgabe von Aktien erhebliche Kapitalsummen für Investitionen o. ä. zu besorgen und das Unternehmensrisiko auf viele Schultern zu verteilen. Die Mitwirkungsrechte an Entscheidungen des Unternehmens beschränken sich für den Aktionär im wesentlichen auf seine (mögliche) Stimmabgabe in der Generalversammlung, an der über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung der Aufsichtsgremien entschieden wird.

Permanenter Link Aktiengesellschaft (AG) - Erstellungsdatum 2021-12-23


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