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Glossar Börsenlexikon / Thema

Anlagegrenzen

Nach dem Kapitalanlagegesellschaftengesetz darf ein Fonds in Wertpapiere einer einzelnen Adresse nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren.

Permanenter Link Anlagegrenzen - Erstellungsdatum 2021-12-23


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