Glossar Börsenlexikon / Thema
Nach dem Kapitalanlagegesellschaftengesetz darf ein Fonds in Wertpapiere einer einzelnen Adresse nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren.
Permanenter Link Anlagegrenzen - Erstellungsdatum 2021-12-23