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Bereitstellungszinsen

Insbesondere Hypothekenbanken finanzieren die Mittel für ein Hypothekendarlehen bereits nach der Zusage durch den Verkauf von Pfandbriefen. Da den Banken von der Zusage bis zur eigentlichen Auszahlung des Darlehens die Zinsen aus den Pfandbriefen entgehen, stellen sie dem Kunden ihrerseits für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung sog. Bereitstellungszinsen in Rechnung. Meist sind diese ab dem 2. bzw. 3. Monatsersten nach Vertragsabschluss in Höhe von 2% bis 3% der Darlehenssumme p.a. zu zahlen.

Permanenter Link Bereitstellungszinsen - Erstellungsdatum 2021-12-23


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