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Glossar Börsenlexikon / Thema

Depotstimmrecht

Das im Einzelfall nach genau spezifizierten Weisungen oder mittels einer Pauschalerklärung des Aktionärs der depotführenden Bank eingeräumte Recht zur Stimmabgabe im Rahmen der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft.


Siehe Auftragsstimmrecht.

Permanenter Link Depotstimmrecht - Erstellungsdatum 2021-12-23


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