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Glossar Börsenlexikon / Thema

Genussschein

Mischform aus Aktie und Anleihe.


Urkunde, die Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i. d. R. Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Stimmrechten verbunden ist.


Steht als Anlageform zwischen Aktie und festverzinslichen Wertpapieren. Er verbrieft Rechte verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des Stimmrecht wird dem Genussscheininhaber vorenthalten; dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite festverzinslicher Wertpapiere.

Permanenter Link Genussschein - Erstellungsdatum 2021-12-23


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