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Insiderhandel

Ausnutzen von öffentlich nicht bekannten Informationen, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis des Insiderpapiers erheblich zu beeinflussen.


Wissen ist Macht – auch an der Börse. Ein Insider weiß etwas, das für den Kurs eines Wertpapiers relevant ist, von dem die Allgemeinheit aber noch keine Kenntnis hat. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand aufgrund seiner Position im Unternehmen Zugang zu wichtigen Informationen hat. Wer diesen Informationsvorsprung beim Handel mit Wertpapieren nutzt, begeht Insiderhandel, was in Deutschland und vielen anderen Ländern strafbar ist.

Permanenter Link Insiderhandel - Erstellungsdatum 2021-12-23


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