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KAG

Das Parlament hat am 23. Juni 2006 das neue Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) verabschiedet. Es löst das Anlagefondsgesetz (AFG) ab und ist 2007 in Kraft getreten.Das KAG bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen (Anlagefonds, ETF, ETSF).

Permanenter Link KAG - Erstellungsdatum 2021-12-23


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