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Glossar Börsenlexikon / Thema

Kapitalerhöhung

Form der Unternehmensfinanzierung durch Erhöhung des Grundkapitals.


Erhöhung des Grundkapitals eines Unternehmens, bei Aktiengesellschaften im wesentlichen durch Ausgabe junger Aktien, für die den Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden muß. Wird eine solche Aufstockung nur formell vorgenommen und durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital "bezahlt", ohne daß der Aktiengesellschaft neue Mittel zufließen, stehen den Altaktionären Berichtigungsaktien zu (vgl. junge Aktien, Berichtigungsaktien, Bezugsrecht).


Kapitalmaßnahme zur Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Es gibt zwei Arten von Kapitalerhöhungen: die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die effektive Kapitalerhöhung. Werden offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, so spricht man von einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien). Eine effektive Kapitalerhöhung wird durch Geld- oder Sacheinlage vorgenommen.


Manchmal brauchen Unternehmen zusätzliches Kapital, etwa um in neue Märkte zu expandieren, eine Übernahme zu finanzieren oder um Schulden zu tilgen. Dazu können sie Fremdkapital von einer Bank aufnehmen – oder eben ihr Eigenkapital stärken, also eine Kapitalerhöhung durchführen. Dies geschieht durch Ausgabe neuer Aktien.

Permanenter Link Kapitalerhöhung - Erstellungsdatum 2021-12-23


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