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Lieferung

Bei Optionen stellt die Lieferung die Erfüllung der Pflichten des bei Zuteilung bestimmten Call-Stillhalters bzw. des ausübenden Put-Inhabers dar. Bei Futures werden durch die Lieferung die Pflichten der Kontraktpartei in Short-Position erfüllt. Bei bestimmten Options- und Futures-Kontrakten (z. B. Index-Futures und oder Optionen) werden Lieferung und Zahlung durch den sogenannten Barausgleich (Cash Settlement) ersetzt.


"Macht der Käufer einer Option bzw. eines Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht Gebrauch, so muss der Basiswert vom Stillhalter zum vereinbarten Basispreis geliefert (bei Calls) bzw. bezogen (bei Puts) werden. Bei Covered Warrants wird jedoch meistens ein Barausgleich vereinbart, also auf die Lieferung verzichtet.

Bei Futures besteht kein Ausübungsrecht. Die Lieferung findet immer statt. Deshalb gehen die meisten Marktteilnehmer ein Gegengeschäft ein, um nicht zur Lieferung verpflichtet zu bleiben. "

Permanenter Link Lieferung - Erstellungsdatum 2021-12-23


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