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Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn die zu erwartenden Einkünfte einer Periode so gering sind, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer als unwahrscheinlich gilt. Dies ist oftmals bei Kindern in der Ausbildung der Fall. Wer seiner Bank eine solche Bescheinigung vorlegt, wird von der automatischen Abführung der Abgeltungssteuer vorübergehend befreit. Das Finanzamt prüft jedoch nachträglich, ob die Kapitaleinkünfte des Anlegers nicht den Freibetrag überschreiten. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird direkt beim Finanzamt beantragt und gilt für maximal drei Jahre.

Permanenter Link Nichtveranlagungsbescheinigung - Erstellungsdatum 2021-12-23


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